Böllerschießen
Böllerschießen
Böllerschießen ist eine Tradition, bei der an besonderen Festen und Ereignissen mit speziellen Böllergeräten und Schwarzpulver Krach erzeugt wird.
Die Schützen nennt man Böllerschützen. Sie sind oft als eigene Vereine organisiert, oder als Abteilung in einem Schützenverein integriert. Die Schützen treten meist in Tracht oder Uniform auf.
Anlässe zum Böllerschießen
Das Böllerschießen findet an besonderen Festtagen statt, wie z.B. Hochzeiten, Kirchweihen, in den Rauhnächten, insbesondere am Heiligabend oder an Neujahr, zu Sonnwend. Dies geschieht, um böse Geister zu vertreiben und die anstehenden Zeiten mit guten Vorzeichen zu beginnen.
Zum anderen wird auch bei Schützenfesten und bei Beerdigungen von Kriegsveteranen und langjährigen Vereinsmitgliedern in Schützen- und Veteranenvereinen geschossen, sowie Ehrensalut für hohe Gäste von Veranstaltungen. Am deutschen Volkstrauertag, wird der Brauch des Böllerschießens zumeist in süddeutschen Dörfern gepflegt, um der Opfer der beiden Weltkriege zu ehren.
In vielen Regionen finden zudem jährliche Böllertreffen statt.
Geschichte
Die Geschichte des Böllerschießens lässt sich bis in das 14./15. Jahrhundert zurück verfolgen, wenngleich belegte Chroniken rar sind (Erstnachweis 1377). Das liegt auch daran, dass das Böllerschießen nicht als eigenständiger Brauch betrachtet werden kann, sindern sich mit vielerlei anderen Traditionen entwickelt hat. Die Idee, mit Schwarzpulver Krach zu machen, dürfte so alt sein, wie die Entdeckung des Schwarzpulvers selbst.
Zwei ältere Hinweise auf früheres Böllerschießen:
Einer Sage nach probten die Hornberger (Schwarzwald) solange ihre Böllerschüsse für die Ankunft des Fürsten (wahrscheinlich Eberhard Ludwig 1677 - 1733), bis ihnen schon vor dem hohen Besuch das Pulver ausging, wodurch sich auch das Sprichwort "das ging aus wie das Hornberger Schießen..." abgeleitet haben könnte.
In einem Erlass vom 16. Juli 1696 wird das Böllerschießen bei Strafandrohung wegen seiner Gefährlichkeit in der Markgrafschaft Ansbach verboten.
Des weiteren gibt es insbesondere aus dem 18. Jahrhundert einige Überlieferungen, wo sich Schützengesellschaften Böllergeräte anfertigen ließen oder dass auf diversen Festivitäten geschossen wurde.
Bauart der Böllergeräte
Bei den Böllergeräten wird unterschieden zwischen Handböllern, Standböllern und Böllerkanonen.
Handböller sind meist sehr aufwändig verziert und unterteilen sich weiter in pistolenartige und auch gewehrartige, welche dann Schaftböller, Böllerbuchse, Böllerstutzen oder Prangerstutzen genannt werden.
Standböller sind oftmals restaurierte Originale oder originalgetreue Nachbaueten von historischen Vorbildern. Sonderbauformen bei Standböllern sind z.B. Mörserartige oder Salutschussgeräte mit drei Rohren, wo ein Schütze mehrere Schuss abgeben kann, ohne dazwischen laden zu müssen.
Ladung
Die Böller sind in der Regel Vorderlader und werden mit Böllerpulver befüllt. Das Böllerpulver besteht aus Schwarzpulver gewisser Körnung und hat eine Abbrandgeschwindigkeit von ca. 400 m/s. Die Entzündungstemperatur liegt bei etwa 300 °C, die Verbrennungstemperatur bei etwa 2.500 °C.
Während bei Handböllern Kaliber von 10 - 25 mm üblich sind, sind es bei Standböllern und Böllerkanonen häufig enorme Kaliber von bis zu 100 mm. Die Pulvermenge pro Schuss beträgt bei solch einem KAliber bis zu 400 g Schwarzpulver, im Gegensatz zu einem 15 mm Handböller, welcher lediglich 13 g Pulver benötigt.
Das Böllerpulver wird im Böller mit Hilfe eines Korkens verdämmt, da andere Verdämmungsmaterialien in Deutschland nicht mehr erlaubt sind. In Österreich ist es noch erlaubt, auch Papier oder Holzstoppeln zur Verdämmung zu benutzen. Letztere bestehen meist aus Fichtenholf und finden bei Böllerstutzen Verwendung. Die Verdämmung wird mithilfe von Hammer und Ladestock in das Rohr geschlagen.
Gezündet wird die Ladung durch ein Zündhütchen, welches wiederum durch einen Schlagbolzen (meist Kanonen und Standböller) oder auch durch ein Perkussionsschloss (bei Hand- und Schaftböllern) gezündet wird. Ebenfalls möglich ist die Verwendung eines elektrischen Brückenanzünders, was gerade bei großkalibrigen Standböllern zunehmend Verwendung findet.
Bei Hinterlade-Kanonen wird das Pulver nicht von vorne in das Rohr eingebracht, sondern in Form einer fertigen Kartusche von hinten geladen.
Nach dem Abfeuern werden die Pulverreste entfernt.
Art des Böllerschießens
Beim Schießen kann nach den Anlässen unterschieden werden, bei denen einerseits nur wenige einzelne Schützen, andernfalls mehrere hundert an sogenannten Böllerschützentreffen auftreten können.
Schussfolgen
Es wird dabei nach bestimmten Reihenfolgen geschossen, die der Schützenmeister vorgibt.
Folgende Grundformen von Salven sind üblich:
Das Lauffeuer wird im gleichen Takt geschossen (man wartet etwa, bis man den Schall vom Vorgänger wieder hört). Das geht mehrere Runden durch, daher muss der einzelne Schütze schnell beim Nachladen sein, damit es keine Verögerungen gibt.
Das Schnellfeuer wird wie das Lauffeuer in gleichmäßigen Takt ausgeführt, allerdings erfolgen die Schüsse in kürzestem Abstand unmittelbar nacheinander.
Der Salutschuss erfolgt gleichzeitig von allen Schützen.
Das Rad wird mit zunehmender Geschwindigkeit geschossen, bis die letzten 2 - 3 schon fast gleichzeitig abdrücken.
Gern geschossen wir auch der Doppelschlag, bei dem zwei Schützen direkt nacheinander abfeuern und dann gewartet wird, bis die nächsten beiden feuern.
In der Präzision oder dem Tempo dieser Salven und ihrer Kombinationen zeigen sich Qualität einer Schützenformation.
Beim Gruppenschießen erfolgen die einzelnen Schritte auf dem Schießplatz, einschließlich der Ladetätigkeiten, auf Kommando des Sützenmeisters.
Rechtsgrundlagen
Böllerpulver unterliegt dem Sprengstoffgesetz in Deutschland und dem Pyrotechnikgesetz in Österreich.
In Deutschland muss der Schütze demnach Inhaber einer Erlaubnis nach § 27 SprengG sein und muss für jeden Böller eine gültige Beschussbescheinigung vorlegen können. Die Böllergeräte müssen turnusgemäß alle fünf Jahre dem Beschussamt zur Nachprüfung, bzw. bei Standböllern und Böllerkanonen zum Nachbeschuss vorgeführt werden.
Böllergeräte zählen nicht als Waffen im Sinne des Waffengesetzes!
Jedes Böllerschießen wird der Gemeinde schriftlich angezeigt, es bedarf jedoch keiner Genehmigung.